Einfach die Parklücke blockieren... das reicht doch aus, oder? Weit gefehlt! Das oft gesehene eigenhändige Erstellen von "wilden" Parkverbotszonen für einen Umzug beispielsweise mit Stühlen und Flatterband ist weder in Hamburg noch im Rest von in Deutschland zulässig. Und kann sogar Strafen nach sich ziehen. Wann brauche ich eine Halteverbotszone? Gerade bei einem Umzug sind Sie drauf angewiesen, dass für längere Zeit genügend Parkfläche für Ihren Umzugswagen - inklusive genug Platz zum Be- und Entladen - vorhanden ist. Besonders in Großstädten wie Hamburg ist das oft schwierig. Befindet sich in der Straße zudem noch eine Halteverbotszone oder es handelt sich um eine Fußgängerzone, müssen Sie oft lange Wege in Kauf nehmen. Für diese Fälle gibt es die mobile Halteverbotszone, die extra für Sie eingerichtet werden kann.
Wie funktioniert das mit der mobilen Halteverbotszone genau? Die Einrichtung einer mobilen Halteverbotszone für Ihren Umzug müssen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen. Der Antrag sollte 14 bis 7 Tage vor dem Umzug gestellt werden. Die Fristen unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Auskunft dazu erteilen die zuständigen Behörden. Die mobile Halteverbotszone muss 72 Stunden - in Hamburg 96 Stunden - vor dem Umzugstermin eingerichtet sein. Dieser Vorlauf muss sein, damit die anderen Autobesitzern genug Zeit haben, auf die Halteverbotszone aufmerksam zu werden und sich einen Parkplatz außerhalb der Verbotszone zu suchen. Die Halteverbotszone muss durch zwei Halteverbotsschilder gekennzeichnet sein. Die Schilder markieren jeweils den Anfang und das Ende der Verbotszone. Auf den Schildern muss auf der Vorderseite das Umzugsdatum mit Anfangs- und Enduhrzeit angebracht sein. Die zu verwendenen Schilder müssen den den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechen und fachmännisch und sicher aufgestellt werden. Es gibt Fachfirmen, die diese Schilder vermieten. Die Schilder müssen nach Ablauf der Haltverbotszone wieder abgebaut und dem Vermieter zurück gebracht werden.
Sollte die eingerichtete Parkfläche am Tag des Umzugs trotzdem belegt sein, haben Sie das Recht, die parkenden Fahrzeuge bei der Polizei zu melden. Die Kosten für eventuelle Abschleppmaßnahmen trägt dann der Fahrzeughalter. Die meisten Städte und Gemeinden erheben eine Gebühr für die Genehmigung der Halteverbotszone. Die Kosten dafür liegen im Durchschnitt zwischen 20 und 40 Euro. Das ist abhängig von Dauer und Größe der Halteverbotszone. Hinzu kommt die Leihgebühr für die Verkehrsschilder. Hinweis: Für eine doppelseitige Halteverbotszone - diese muss oft bei engen Straßen eingerichtet werden - sind vier Schilder aufzustellen.